Heute hat das Landgericht München im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube über die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln entschieden. Diese sind laut dem Landgericht München eine illegale Anschwärzung und Herabwürdigung.
Der User findet bei der Suche sehr häufig eine solche Sperrtafel vor, die folgenden Hinweis enthält: “Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.”
Außerdem teilte das Landgericht München mit, dass die von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine “absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA” sei.
Der Hintergrund des Streits ist laut der Pressemitteilung der GEMA: “YouTube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse.”
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, äußert sich wie folgt zur Entscheidung des Gerichts: “Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.”
Bisher ist das Urteil des LG München noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen zur Urteilsverkündung sowie Hintergrundinformationen gibt es auf der Website der GEMA: www.gema.de/youtube.